AGB

§1 Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil sämtlicher vertraglicher Vereinbarungen zwischen Mr. Clou – for better music, Inhaber: Uwe Fleischer, Breslauerstr. 14, 85748 Garching (im Folgenden: Mr. Clou) und dessen Vertragspartner. Entgegenstehenden Regelungen in den AGBs des Vertragspartners widerspricht die Mr. Clou ausdrücklich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

§2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Verträge zwischen Mr. Clou und dem Auftraggeber kommen erst mit der Annahme durch Mr. Clou zustande. Diese muss in schriftlicher Form durch eine Auftragbestätigung oder einem Engagementvertrag erfolgen. Eine Reservierung von Terminen seitens Mr. Clou ist höchsten für 10 Tage möglich.

§3 Preise

Angebote von Mr. Clou sind grundsätzlich unverbindlich. Im Vertag oder in der Auftragsbestätigung nicht veranschlagte Leistungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers bedingt sind und dadurch entstehende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen nach sich führen, werden dem Auftraggeber nach Vereinbahrung ebenfalls in Rechnung gestellt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung oder der zu erbringenden Leistung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben, KSK-Beiträge, evtl. anfallende Sozialleistungen, sowie GVL- oder GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.

Mr. Clou ist berechtigt, eine Leistung sofort nach deren Erbringung, oder nach Absprache mit dem Auftraggeber bereits im Vorhinein in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind sofort nach Eingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz als vereinbart. Mr. Clou ist berechtigt, zur Deckung eines evtl. vorab entstehenden Aufwandes einen Vorschuss in entsprechender Höhe in Rechnung zu stellen.

§4 Arbeitsbedingungen / Arbeitsumfeld

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der für den Auftritt von Mr. Clou vereinbarte Platz zur Verfügung steht und zum vereinbarten Zeitpunkt der Zugang zu den Veranstaltungsräumen gegeben ist und die entsprechende Technik bzw. die Instrumente aufgebaut werden können. Erforderliche Zufahrtscheine, Parkausweise oder Eintrittskarten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden wenn nötig vor dem Auftrittstag Mr. Clou zugestellt. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen ein rechtzeitiger Spielbeginn nicht möglich sein, geht dies zu Lasten des Auftraggebers.

Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind vom Auftraggeber zu stellen. Dieser gewährleistet dies durch eine vorherige Absprache auch bei einem evtl. Catering durch Dritte und stellt eine Versorgung im normalen Rahmen sicher. Mr. Clou verpflichtet sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt für den Beginn und Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen.

§5 Haftung und Gewährleistung
Die Haftung durch Mr. Clou gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Mr. Clou übernimmt keine Haftung seitens des Auftraggebers für die Durchführung und für das der Veranstaltung gestellten Materials, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze. Schäden die vom Auftraggeber, deren Mitarbeiter, Gästen oder Dritten (die vom Auftraggeber beauftragt wurden) gegenüber Mr. Clou entstehen, trägt der Auftraggeber. Dies gilt im Besonderen bei transportablen Bühnen und den Mr. Clou zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen, sowie Schäden, die in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit dem Auftritt von Mr. Clou stehen.

§6 Kündigung und Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Mr. Clou jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber durch die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses die Zahlung der vereinbarten Honorare und bereits erbrachter Leistungen nach folgender Staffelung zu zahlen:
-Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50%
-Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 75%
-Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 90%
-Rücktritt nach dem 10 Tag vor der Veranstaltung oder bei Nichtantritt 100%

Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht Mr. Clou insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Vorauszahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bezahlt werden. Wird die Veranstaltung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Mr. Clou ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Ausgleichszahlung in der Höhe der entstanden Kosten zu verlangen.

§7 Datenschutz

Mr. Clou garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen nicht erfolgt. Alle personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die Parteien vereinbaren Stillschweigen gegenüber Dritten u. garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen. Der Auftraggeber garantiert insbesondere das Honorargeheimnis zu wahren.

§8 Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mündliche Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform (§ 126 b BGB). Dies gilt ebenfalls für Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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